Einzelheiten zum Produkt
Herkunftsort: China
Markenname: SCBT
Modellnummer: UCT211-34
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Min Bestellmenge: ≧2
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Verpackung Informationen: 10*10*10
Lieferzeit: 20
Zahlungsbedingungen: T/T, Western Union
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 10000+20 Tage
Größe: |
53,975×171×146 |
Garantie: |
1 Jahr |
Verwenden: |
zum Austausch/Reparatur |
Material: |
Gcr15 |
Alt und neu: |
neu |
OE: |
UCT211-34 |
Marke: |
Folgen Sie der Anfrage des Kunden |
Name: |
Stehlager-Kugellager |
Größe: |
53,975×171×146 |
Garantie: |
1 Jahr |
Verwenden: |
zum Austausch/Reparatur |
Material: |
Gcr15 |
Alt und neu: |
neu |
OE: |
UCT211-34 |
Marke: |
Folgen Sie der Anfrage des Kunden |
Name: |
Stehlager-Kugellager |
Hochgeschwindigkeits-Gcr15-Kissen-Block-Kugellager UCT211-34 (53.975×171×146mm)
Hochleistungs UCT211-34 Aufnahmeflansche Einheit 53.975×171×146mm Gcr15 Lager für industrielle Reparatur.Robuste Konstruktion mit doppelter Sauerstoffarme Steuerung gewährleistet eine lange Lebensdauer (5 Jahre Garantie) und Korrosionsbeständigkeit, die Anforderungen an die Haltbarkeit von schweren Geräten unter extremen Arbeitsbedingungen erfüllen.
| Mit der Nummer NO. | Mit der Nummer NO. | Mit der Nummer NO. | Mit der Nummer NO. |
| UC201 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. | UCF201 | UCFC201 |
| UC201X3 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist: |
| UC201-8 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist: | Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen |
| UC201-12 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC201-10 | Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2018 zu beenden. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC202 | Die Ausgabe der Zulassung wird von der Zulassungsbehörde erfolgt. | Der Wert der Verpackung ist: | Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen |
| UC202X3 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. |
| UC202-9 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen |
| UC202-10 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC203 | Die Mitgliedstaaten | UCF205 | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC203X3 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC203-11 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC204 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC204-12 | Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu verstehen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC205 | Die Ausgabe der Zulassung ist abgeschlossen. | Der Wert der Verpackung ist: | Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien |
| UC205-16 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC205-15 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: |
| UC205-14 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCF206-19 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien |
| UC206 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC206-20 | Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | UCF207 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC206-19 | UCP207 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC206-18 | Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC206-17 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC207 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmasse ist zu berücksichtigen | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC207-23 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmasse | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC207-22 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC207-21 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmasse | Zubereitungen für die Herstellung von Zubereitungen |
| UC207-20 | Der Ausdruck "Selbstständige" ist in der Liste aufgeführt. | UCF209 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC208 | UCP209 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC208-25 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | Zertifizierung der Zertifizierung |
| UC208 bis 24 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC209 | Die Mitgliedstaaten | UCF210 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC209-28 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC209-27 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zulassung |
| UC209-26 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC210 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC210-32 | Die Ausnahme von UCP211 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC210-31 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Zulassung |
| UC210-30 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC211 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC211-35 | Der Ausdruck "UCP212" | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC211-34 | Die Ausgabe der Zulassung ist abgeschlossen. | UCF212 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC211-32 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen |
| UC212 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien |
| UC212-39 | Die Mitgliedstaaten | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: |
| UC212-38 | Die Ausgabe der Zulassung | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Zulassung |
| UC212-36 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen |
| UC213 | Die Mitgliedstaaten | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Zulassung |
| UC213-40 | Die Ausgabe der Zulassung | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC214 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC214-44 | Der Ausdruck "UCP215" | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: |
| UC215 | Die Mitgliedstaaten | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC215-48 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC215-47 | Die Mitgliedstaaten | UCF215 | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC215-44 | Die Ausnahme von UCP216 | Verbrennungsmittel | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC216 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen |
| UC216-52 | Die Daten sind in der Liste aufgeführt. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC217 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | UCFL201 |
| UC217-52 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | UCF216 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC218 | Die Mitgliedstaaten | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL202 |
| UC218-56 | UCP220 | Verbrennungsmittel | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC219 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC220 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | UCF217 | UCFL203 |
| UC305 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. | UCF217-52 | UCFL203-11 |
| UC306 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden nicht berücksichtigt. | UCFL204 |
| UC307 | Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
| UC308 | UCP310 | Der Wert der Verpackung ist: | UCFL205 |
| UC309 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC310 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. | UCF219 | UCFL205-16 |
| UC311 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | UCF220 | UCFL206 |
| UC312 | Die Daten sind in der Liste aufgeführt. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC313 | UCP315 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC314 | UCP316 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | UCFL206-19 |
| UC315 | UCP317 | Zubereitungen für die Herstellung von | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC316 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL207 |
| UC317 | UCP319 | Zubereitungen für die Herstellung von | Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. |
| UC318 | UCP320 | Zubereitungen für die Herstellung von | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC319 | Die Ausnahme gilt für: | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | UCFL207-22 |
| UC320 | UCP322 | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL207-23 |
| UC321 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | UCFL208 |
| UC322 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC324 | UCT201 | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL208-25 |
| UC326 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | andere Waren | UCFL209 |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden aufgeführt. | UCT202 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | UCFL209-26 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Ausgenommen: | UCFL209-27 |
| Die in Absatz 1 genannten | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL209-28 |
| Die in Absatz 1 genannten | UCT203 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | UCFL210 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT203-11 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff | UCFL210-29 |
| Die in Absatz 1 genannten | UCT204 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | UCFL210-30 |
| Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I zu verstehen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| Der Begriff "Fördermittel" | UCT205 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL210-32 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT205-14 | UCFL306-19 | UCFL211 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | UCFL307 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden aufgeführt. | UCT205-16 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | UCT206 | Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | UCFL211-34 |
| Die in Absatz 1 genannten | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | UCFL211-35 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL308 | UCFL212 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL212-39 |
| Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL309 | UCFL213 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL309-26 | UCFL213-40 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL213-41 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL214 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | UCT208 | UCFL310 | UCFL214-42 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Angaben sind in Anhang I zu entnehmen. | UCFL214-43 |
| Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I zu verstehen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL214-44 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL311 | UCFL215 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission kann die Kommission auffordern, diese zu prüfen. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL215-46 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission kann die Kommission übermitteln. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL215-47 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT210 | UCFL312 | UCFL215-48 |
| Der Begriff "Fördermittel" ist nicht in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Zulassung. | UCFL216 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission kann die Kommission auffordern, | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL216-49 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | UCT210-32 | UCFL313 | UCFL216-50 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL216-51 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT211-32 | UCFL314 | UCFL217 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL217-52 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL315 | UCFL217-53 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL217-55 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL316 | UCFL218 |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL317 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL318 | UCFL305 |
| UCT305 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL319 | UCFL305-14 |
| UCT306 | UCT213 | UCFL320 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UCT307 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL321 | UCFL305-16 |
| UCT308 | UCT213-43 | UCFL322 | UCFL306 |
| UCT309 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL324 | UCT320 |
| UCT310 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL326 | Die Mitgliedstaaten |
| Die Mitgliedstaaten | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCT216 | Die Kommission |
| UCT312 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCT216-52 | Die Mitgliedstaaten |
| Der Ausdruck "Schienen" ist in der Liste aufgeführt. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCT217 | Die Kommission wird |
| Die Kommission | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCT217-52 | UCT317 |
| Die Kommission | UCT316 | UCT319 | Die Kommission |
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