Einzelheiten zum Produkt
Herkunftsort: China
Markenname: SCBT
Modellnummer: UCFL310-30
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Min Bestellmenge: ≧2
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Verpackung Informationen: 10*10*10
Lieferzeit: 20
Zahlungsbedingungen: T/T, Western Union
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 10000+20 Tage
Größe: |
3,175×140×240 |
Garantie: |
1 Jahr |
Verwenden: |
zum Austausch/Reparatur |
Material: |
Gcr15 |
Alt und neu: |
neu |
OE: |
UCFL310-30 |
Marke: |
Folgen Sie der Anfrage des Kunden |
Name: |
Stehlager-Kugellager |
Größe: |
3,175×140×240 |
Garantie: |
1 Jahr |
Verwenden: |
zum Austausch/Reparatur |
Material: |
Gcr15 |
Alt und neu: |
neu |
OE: |
UCFL310-30 |
Marke: |
Folgen Sie der Anfrage des Kunden |
Name: |
Stehlager-Kugellager |
Hochgeschwindigkeit Gcr15 Kissenblock Kugellager UCFL310-30 (3.175×140×240mm)
Das UCFL310-30 Flanschlager liefert eine überlegene Leistung in anspruchsvollen Umgebungen.während die schwere Flansche Gehäuse eine zuverlässige Welle Ausrichtung aufrechterhältPerfekt für Fördermaschinen, Produktionsmaschinen, Ventilatoren, Pumpen und Verpackungsgeräte, die langlebige Ersatzteile benötigen.
| Mit der Nummer NO. | Mit der Nummer NO. | Mit der Nummer NO. | Mit der Nummer NO. |
| UC201 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. | UCF201 | UCFC201 |
| UC201X3 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist: |
| UC201-8 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist: | Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen |
| UC201-12 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC201-10 | Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2018 zu beenden. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC202 | Die Ausgabe der Zulassung wird von der Zulassungsbehörde erfolgt. | Der Wert der Verpackung ist: | Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen |
| UC202X3 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. |
| UC202-9 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen |
| UC202-10 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC203 | Die Mitgliedstaaten | UCF205 | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC203X3 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC203-11 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC204 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC204-12 | Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu verstehen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC205 | Die Ausgabe der Zulassung ist abgeschlossen. | Der Wert der Verpackung ist: | Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien |
| UC205-16 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC205-15 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: |
| UC205-14 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCF206-19 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien |
| UC206 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC206-20 | Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | UCF207 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC206-19 | UCP207 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC206-18 | Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC206-17 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC207 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmasse ist zu berücksichtigen | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC207-23 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmasse | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC207-22 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC207-21 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmasse | Zubereitungen für die Herstellung von Zubereitungen |
| UC207-20 | Der Ausdruck "Selbstständige" ist in der Liste aufgeführt. | UCF209 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC208 | UCP209 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen |
| UC208-25 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | Zertifizierung der Zertifizierung |
| UC208 bis 24 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC209 | Die Mitgliedstaaten | UCF210 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC209-28 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC209-27 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zulassung |
| UC209-26 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC210 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff |
| UC210-32 | Die Ausnahme von UCP211 | Der Wert der Verbrennungsmenge | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC210-31 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Zulassung |
| UC210-30 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC211 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC211-35 | Der Ausdruck "UCP212" | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC211-34 | Die Ausgabe der Zulassung ist abgeschlossen. | UCF212 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC211-32 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen |
| UC212 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien |
| UC212-39 | Die Mitgliedstaaten | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: |
| UC212-38 | Die Ausgabe der Zulassung | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Zulassung |
| UC212-36 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verbrennungsmenge | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen |
| UC213 | Die Mitgliedstaaten | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Zulassung |
| UC213-40 | Die Ausgabe der Zulassung | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen |
| UC214 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC214-44 | Der Ausdruck "UCP215" | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: |
| UC215 | Die Mitgliedstaaten | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC215-48 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC215-47 | Die Mitgliedstaaten | UCF215 | Zubereitungen für die Verarbeitung von |
| UC215-44 | Die Ausnahme von UCP216 | Verbrennungsmittel | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. |
| UC216 | Die Mitgliedstaaten | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen |
| UC216-52 | Die Daten sind in der Liste aufgeführt. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC217 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | UCFL201 |
| UC217-52 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | UCF216 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC218 | Die Mitgliedstaaten | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL202 |
| UC218-56 | UCP220 | Verbrennungsmittel | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC219 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC220 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | UCF217 | UCFL203 |
| UC305 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. | UCF217-52 | UCFL203-11 |
| UC306 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden nicht berücksichtigt. | UCFL204 |
| UC307 | Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht. |
| UC308 | UCP310 | Der Wert der Verpackung ist: | UCFL205 |
| UC309 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC310 | Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. | UCF219 | UCFL205-16 |
| UC311 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | UCF220 | UCFL206 |
| UC312 | Die Daten sind in der Liste aufgeführt. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC313 | UCP315 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC314 | UCP316 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | UCFL206-19 |
| UC315 | UCP317 | Zubereitungen für die Herstellung von | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC316 | Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL207 |
| UC317 | UCP319 | Zubereitungen für die Herstellung von | Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. |
| UC318 | UCP320 | Zubereitungen für die Herstellung von | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UC319 | Die Ausnahme gilt für: | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | UCFL207-22 |
| UC320 | UCP322 | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL207-23 |
| UC321 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | UCFL208 |
| UC322 | Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| UC324 | UCT201 | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL208-25 |
| UC326 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | andere Waren | UCFL209 |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden aufgeführt. | UCT202 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | UCFL209-26 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Ausgenommen: | UCFL209-27 |
| Die in Absatz 1 genannten | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. | Zubereitungen für die Herstellung von | UCFL209-28 |
| Die in Absatz 1 genannten | UCT203 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | UCFL210 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT203-11 | Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff | UCFL210-29 |
| Die in Absatz 1 genannten | UCT204 | Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen | UCFL210-30 |
| Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I zu verstehen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Zubereitungen für die Herstellung von Zellen | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| Der Begriff "Fördermittel" | UCT205 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL210-32 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT205-14 | UCFL306-19 | UCFL211 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | UCFL307 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die in Absatz 1 genannten Angaben werden aufgeführt. | UCT205-16 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | UCT206 | Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. | UCFL211-34 |
| Die in Absatz 1 genannten | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | UCFL211-35 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL308 | UCFL212 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL212-39 |
| Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL309 | UCFL213 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL309-26 | UCFL213-40 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL213-41 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL214 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | UCT208 | UCFL310 | UCFL214-42 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Angaben sind in Anhang I zu entnehmen. | UCFL214-43 |
| Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I zu verstehen. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL214-44 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL311 | UCFL215 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Der Wert der Verbrennungsmenge |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission kann die Kommission auffordern, diese zu prüfen. | Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: | UCFL215-46 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission kann die Kommission übermitteln. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL215-47 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT210 | UCFL312 | UCFL215-48 |
| Der Begriff "Fördermittel" ist nicht in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. | Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Zulassung. | UCFL216 |
| Der Wert der Verbrennungen | Die Kommission kann die Kommission auffordern, | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL216-49 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | UCT210-32 | UCFL313 | UCFL216-50 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL216-51 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCT211-32 | UCFL314 | UCFL217 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL217-52 |
| Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL315 | UCFL217-53 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. | UCFL217-55 |
| Der Wert der Verbrennungsmenge | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL316 | UCFL218 |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL317 | Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. |
| Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL318 | UCFL305 |
| UCT305 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL319 | UCFL305-14 |
| UCT306 | UCT213 | UCFL320 | Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. |
| UCT307 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL321 | UCFL305-16 |
| UCT308 | UCT213-43 | UCFL322 | UCFL306 |
| UCT309 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCFL324 | UCT320 |
| UCT310 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCFL326 | Die Mitgliedstaaten |
| Die Mitgliedstaaten | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: | UCT216 | Die Kommission |
| UCT312 | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCT216-52 | Die Mitgliedstaaten |
| Der Ausdruck "Schienen" ist in der Liste aufgeführt. | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCT217 | Die Kommission wird |
| Die Kommission | Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: | UCT217-52 | UCT317 |
| Die Kommission | UCT316 | UCT319 | Die Kommission |
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