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Hochgeschwindigkeit Gcr15 Kissenblock Kugellager UCFL310-30 (3.175×140×240mm)

Einzelheiten zum Produkt

Herkunftsort: China

Markenname: SCBT

Modellnummer: UCFL310-30

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Verpackung Informationen: 10*10*10

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Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 10000+20 Tage

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Hervorheben:

Gcr15 Kissenblock Kugellager

,

Flanscheinheit mit UCFL310-30

,

Dauerhafte Maschinenausrüstung

Größe:
3,175×140×240
Garantie:
1 Jahr
Verwenden:
zum Austausch/Reparatur
Material:
Gcr15
Alt und neu:
neu
OE:
UCFL310-30
Marke:
Folgen Sie der Anfrage des Kunden
Name:
Stehlager-Kugellager
Größe:
3,175×140×240
Garantie:
1 Jahr
Verwenden:
zum Austausch/Reparatur
Material:
Gcr15
Alt und neu:
neu
OE:
UCFL310-30
Marke:
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Name:
Stehlager-Kugellager
Hochgeschwindigkeit Gcr15 Kissenblock Kugellager UCFL310-30 (3.175×140×240mm)

Hochgeschwindigkeit Gcr15 Kissenblock Kugellager UCFL310-30 (3.175×140×240mm)

Das UCFL310-30 Flanschlager liefert eine überlegene Leistung in anspruchsvollen Umgebungen.während die schwere Flansche Gehäuse eine zuverlässige Welle Ausrichtung aufrechterhältPerfekt für Fördermaschinen, Produktionsmaschinen, Ventilatoren, Pumpen und Verpackungsgeräte, die langlebige Ersatzteile benötigen.


Mit der Nummer NO. Mit der Nummer NO. Mit der Nummer NO. Mit der Nummer NO.
UC201 Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. UCF201 UCFC201
UC201X3 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist:
UC201-8 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verpackung ist: Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen
UC201-12 Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC201-10 Die Ausgabe der Zulassung ist ab 1. Januar 2018 zu beenden. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC202 Die Ausgabe der Zulassung wird von der Zulassungsbehörde erfolgt. Der Wert der Verpackung ist: Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen
UC202X3 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen.
UC202-9 Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. Zubereitungen für die Herstellung von Zellen Zubereitungen für die Herstellung von Zellen
UC202-10 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC203 Die Mitgliedstaaten UCF205 Zubereitungen für die Verarbeitung von
UC203X3 Der Wert der Verbrennungsmenge Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff
UC203-11 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC204 Der Wert der Verbrennungsmenge Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff
UC204-12 Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu verstehen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Verarbeitung von
UC205 Die Ausgabe der Zulassung ist abgeschlossen. Der Wert der Verpackung ist: Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien
UC205-16 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC205-15 Der Wert der Verbrennungsmenge Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt:
UC205-14 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: UCF206-19 Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien
UC206 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC206-20 Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. UCF207 Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen
UC206-19 UCP207 Der Wert der Verbrennungsmenge Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen
UC206-18 Die Ausgabe der Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht. Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen
UC206-17 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verbrennungsmenge Zubereitungen für die Verarbeitung von
UC207 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verbrennungsmasse ist zu berücksichtigen Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC207-23 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verbrennungsmasse Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC207-22 Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff
UC207-21 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verbrennungsmasse Zubereitungen für die Herstellung von Zubereitungen
UC207-20 Der Ausdruck "Selbstständige" ist in der Liste aufgeführt. UCF209 Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen
UC208 UCP209 Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoffen
UC208-25 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: Zertifizierung der Zertifizierung
UC208 bis 24 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UC209 Die Mitgliedstaaten UCF210 Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC209-28 Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 enthalten. Der Wert der Verbrennungsmenge Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC209-27 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zulassung
UC209-26 Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC210 Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Der Wert der Verbrennungsmenge Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff
UC210-32 Die Ausnahme von UCP211 Der Wert der Verbrennungsmenge Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC210-31 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Zulassung
UC210-30 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UC211 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC211-35 Der Ausdruck "UCP212" Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC211-34 Die Ausgabe der Zulassung ist abgeschlossen. UCF212 Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UC211-32 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Zubereitungen für die Herstellung von Zellen
UC212 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Bedingungen gelten nicht. Zubereitungen für die Verarbeitung von Chemikalien
UC212-39 Die Mitgliedstaaten Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt:
UC212-38 Die Ausgabe der Zulassung Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Zulassung
UC212-36 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Der Wert der Verbrennungsmenge Zubereitungen für die Herstellung von Zellen
UC213 Die Mitgliedstaaten Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Zulassung
UC213-40 Die Ausgabe der Zulassung Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen
UC214 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verpackung ist: Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC214-44 Der Ausdruck "UCP215" Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt:
UC215 Die Mitgliedstaaten Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Zubereitungen für die Verarbeitung von
UC215-48 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC215-47 Die Mitgliedstaaten UCF215 Zubereitungen für die Verarbeitung von
UC215-44 Die Ausnahme von UCP216 Verbrennungsmittel Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen.
UC216 Die Mitgliedstaaten Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Zubereitungen für die Verarbeitung von Stoffen
UC216-52 Die Daten sind in der Liste aufgeführt. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UC217 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. UCFL201
UC217-52 Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. UCF216 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC218 Die Mitgliedstaaten Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL202
UC218-56 UCP220 Verbrennungsmittel Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC219 Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC220 Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. UCF217 UCFL203
UC305 Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. UCF217-52 UCFL203-11
UC306 Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden nicht berücksichtigt. UCFL204
UC307 Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 zu finden. Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannte Regelung gilt nicht.
UC308 UCP310 Der Wert der Verpackung ist: UCFL205
UC309 Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UC310 Die Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 enthalten. UCF219 UCFL205-16
UC311 Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. UCF220 UCFL206
UC312 Die Daten sind in der Liste aufgeführt. Zubereitungen für die Herstellung von Zellen Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC313 UCP315 Zubereitungen für die Herstellung von Zellen Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC314 UCP316 Zubereitungen für die Herstellung von Zellen UCFL206-19
UC315 UCP317 Zubereitungen für die Herstellung von Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC316 Die Ausgabe ist in Anhang I aufgeführt. Zubereitungen für die Herstellung von UCFL207
UC317 UCP319 Zubereitungen für die Herstellung von Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht.
UC318 UCP320 Zubereitungen für die Herstellung von Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UC319 Die Ausnahme gilt für: Zubereitungen für die Herstellung von Zellen UCFL207-22
UC320 UCP322 Zubereitungen für die Herstellung von UCFL207-23
UC321 Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen UCFL208
UC322 Die Daten sind in Anhang I zu entnehmen. Zubereitungen für die Herstellung von Zellen Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
UC324 UCT201 Zubereitungen für die Herstellung von UCFL208-25
UC326 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. andere Waren UCFL209
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden aufgeführt. UCT202 Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen UCFL209-26
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Ausgenommen: UCFL209-27
Die in Absatz 1 genannten Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten. Zubereitungen für die Herstellung von UCFL209-28
Die in Absatz 1 genannten UCT203 Zubereitungen für die Herstellung von Zellen UCFL210
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCT203-11 Zubereitungen für die Herstellung von Zellstoff UCFL210-29
Die in Absatz 1 genannten UCT204 Zubereitungen für die Verarbeitung von Schadstoffen UCFL210-30
Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I zu verstehen. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Zubereitungen für die Herstellung von Zellen Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
Der Begriff "Fördermittel" UCT205 Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL210-32
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCT205-14 UCFL306-19 UCFL211
Der Wert der Verbrennungsmenge Die in Artikel 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. UCFL307 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden aufgeführt. UCT205-16 Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
Der Wert der Verbrennungsmenge UCT206 Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht. UCFL211-34
Die in Absatz 1 genannten Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. UCFL211-35
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: UCFL308 UCFL212
Der Wert der Verbrennungen Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen gelten nicht. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: UCFL212-39
Der Wert der Verpackung ist zu berücksichtigen. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL309 UCFL213
Der Wert der Verbrennungen Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL309-26 UCFL213-40
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: UCFL213-41
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: UCFL214
Der Wert der Verbrennungsmenge UCT208 UCFL310 UCFL214-42
Der Wert der Verbrennungen Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Die Angaben sind in Anhang I zu entnehmen. UCFL214-43
Der Begriff "Fördermittel" ist in Anhang I zu verstehen. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL214-44
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: UCFL311 UCFL215
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Der Wert der Verbrennungsmenge
Der Wert der Verbrennungen Die Kommission kann die Kommission auffordern, diese zu prüfen. Der Wert der Verbrennungsmenge beträgt: UCFL215-46
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission kann die Kommission übermitteln. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL215-47
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCT210 UCFL312 UCFL215-48
Der Begriff "Fördermittel" ist nicht in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. Die in Artikel 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten. Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Zulassung. UCFL216
Der Wert der Verbrennungen Die Kommission kann die Kommission auffordern, Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL216-49
Der Wert der Verbrennungsmenge UCT210-32 UCFL313 UCFL216-50
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL216-51
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCT211-32 UCFL314 UCFL217
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL217-52
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: UCFL315 UCFL217-53
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht. UCFL217-55
Der Wert der Verbrennungsmenge Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL316 UCFL218
Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL317 Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.
Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL318 UCFL305
UCT305 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL319 UCFL305-14
UCT306 UCT213 UCFL320 Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht.
UCT307 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL321 UCFL305-16
UCT308 UCT213-43 UCFL322 UCFL306
UCT309 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: UCFL324 UCT320
UCT310 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCFL326 Die Mitgliedstaaten
Die Mitgliedstaaten Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen treffen: UCT216 Die Kommission
UCT312 Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCT216-52 Die Mitgliedstaaten
Der Ausdruck "Schienen" ist in der Liste aufgeführt. Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCT217 Die Kommission wird
Die Kommission Die Kommission wird die folgenden Maßnahmen ergreifen: UCT217-52 UCT317
Die Kommission UCT316 UCT319 Die Kommission

Hochgeschwindigkeit Gcr15 Kissenblock Kugellager UCFL310-30 (3.175×140×240mm) 0

Hochgeschwindigkeit Gcr15 Kissenblock Kugellager UCFL310-30 (3.175×140×240mm) 1